Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für TrainingBee
Stand: 17. August 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „TrainingBee“ zwischen Christian Siegert, Spandauer Str. 129, 14612 Falkensee, Deutschland, E-Mail: info@trainingbee.de (nachfolgend „Anbieter“), und seinen Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Individuell ausgehandelte Vereinbarungen, z.B. Rahmenverträge, haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Leistungen des Anbieters
(1) TrainingBee ist eine webbasierte Software zur Schulung von Mitarbeitern. Der Kunde kann insbesondere Schulungen mit eigenen Inhalten anlegen, Mitarbeiter zu Schulungen einladen, Wissensüberprüfungen durchführen, Teilnahmebestätigungen durch Unterschrift einholen und Teilnahmezertifikate erteilen. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Beschreibung auf der Website des Anbieters. Jeder Kunde erhält den vollen Funktionsumfang.
(2) Der Anbieter stellt die Software als Onlinedienst bereit. Die Nutzung erfolgt über das Internet mit einem üblichen, aktuellen Webbrowser. Eine Installation ist nicht erforderlich. Übergabepunkt der Leistung ist der Internetanschlusspunkt des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Die Internetverbindung des Kunden und seiner Mitarbeiter ist nicht Gegenstand des Vertrags.
(3) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Software. Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit vorher an und führt sie nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durch.
(4) Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln und ändern, soweit der Vertragszweck — die Durchführung und der Nachweis von Mitarbeiterschulungen — gewahrt bleibt.
(5) Der Support erfolgt per E-Mail und ist im Preis enthalten.
(6) Zusatzleistungen, z.B. vorgefertigte Schulungsinhalte oder Phishing-Schulungen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
§ 3 Vertragsschluss und Testphase
(1) Mit der Registrierung kann der Kunde TrainingBee kostenlos testen. Die Testphase ist unverbindlich und geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Beide Parteien können die Testphase jederzeit formlos beenden.
(2) Der kostenpflichtige Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ihn über sein Kundenkonto oder in Textform bestellt und der Anbieter die Bestellung in Textform bestätigt, z.B. durch eine Auftragsbestätigung oder die erste Rechnung.
(3) Daten aus der Testphase, insbesondere angelegte Mitarbeiter und Schulungen, werden bei Vertragsschluss übernommen.
(4) Schließt der Kunde nach dem Ende der Testphase keinen kostenpflichtigen Vertrag, darf der Anbieter das Konto und die darin gespeicherten Daten löschen. Die Löschung kündigt der Anbieter in Textform mit angemessener Frist an.
§ 4 Preise und Abrechnungsjahr
(1) Der Preis beträgt 6 € je abgerechnetem Mitarbeiter (§ 5) und Abrechnungsjahr, mindestens jedoch 300 € je Abrechnungsjahr (Grundpreis). Im Grundpreis sind die ersten 50 abgerechneten Mitarbeiter enthalten. Der Preis umfasst den vollen Funktionsumfang und den Support. Es gibt keine Tarifstufen.
(2) Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Das erste Abrechnungsjahr beginnt mit dem Abschluss des kostenpflichtigen Vertrags (§ 3 Abs. 2) und dauert zwölf Monate. Jedes weitere Abrechnungsjahr schließt unmittelbar an das vorherige an. Für Beginn und Ende eines Abrechnungsjahres ist die gesetzliche Zeit in Deutschland maßgeblich.
§ 5 Abgerechnete Mitarbeiter
(1) Mitarbeiter im Sinne dieser AGB ist jeder im Kundenkonto angelegte Datensatz einer natürlichen Person, die beim Kunden beschäftigt oder in seinem Betrieb tätig ist, z.B. auch Zeitarbeitskräfte.
(2) Ein Mitarbeiter ist aktiv, solange er nicht archiviert ist. Ob er sich anmeldet oder an Schulungen teilnimmt, ist für die Abrechnung ohne Bedeutung. Archivierte Mitarbeiter können nicht an Schulungen teilnehmen. Ihr Datensatz und ihre Schulungshistorie bleiben erhalten.
(3) Abgerechnet werden für jedes Abrechnungsjahr diejenigen Mitarbeiter, die zu irgendeinem Zeitpunkt in diesem Abrechnungsjahr aktiv waren („abgerechnete Mitarbeiter“). Jeder Mitarbeiter zählt je Abrechnungsjahr höchstens einmal, unabhängig davon, wie lange und wie oft er aktiv war. Eine spätere Archivierung ändert nichts daran, dass der Mitarbeiter für das laufende Abrechnungsjahr zählt. Mitarbeiter, die während des gesamten Abrechnungsjahres archiviert waren, werden für dieses Abrechnungsjahr nicht abgerechnet.
(4) Maßgeblich für die Zählung ist der einzelne Mitarbeiterdatensatz. Wird ein Mitarbeiter innerhalb desselben Abrechnungsjahres archiviert und wieder aktiviert, zählt er nur einmal. Die Löschung eines Datensatzes ändert nichts daran, dass er für das laufende Abrechnungsjahr zählt, wenn er in diesem aktiv war. Wird für dieselbe Person danach ein neuer Datensatz angelegt, zählt dieser als weiterer Mitarbeiter. Der Anbieter weist darauf hin, dass mit der Löschung eines Datensatzes auch die zugehörigen Schulungsnachweise verloren gehen.
(5) Der Kunde kann die für die Abrechnung maßgeblichen Zahlen jederzeit im Verwaltungsbereich der Software einsehen.
§ 6 Vorauszahlung und Nachberechnung
(1) Zu Beginn jedes Abrechnungsjahres zahlt der Kunde den Preis nach § 4 im Voraus, berechnet nach der Zahl der zu diesem Zeitpunkt aktiven Mitarbeiter („vorausbezahlte Mitarbeiter“). Für das erste Abrechnungsjahr sind das die bei Vertragsschluss aktiven Mitarbeiter (§ 3 Abs. 3).
(2) Nach dem Ende jedes Abrechnungsjahres stellt der Anbieter die Zahl der abgerechneten Mitarbeiter dieses Abrechnungsjahres fest. Für jeden abgerechneten Mitarbeiter, der über die größere der beiden folgenden Zahlen hinausgeht, berechnet der Anbieter 6 € nach („Nachberechnung“): die Zahl der vorausbezahlten Mitarbeiter oder die im Grundpreis enthaltenen 50 Mitarbeiter. Damit zahlt der Kunde für jedes Abrechnungsjahr insgesamt genau den Preis nach § 4 Abs. 1 für die abgerechneten Mitarbeiter dieses Abrechnungsjahres.
(3) Die Nachberechnung wird zusammen mit der Vorauszahlung für das folgende Abrechnungsjahr in einer Rechnung abgerechnet. Endet der Vertrag, erhält der Kunde eine Schlussrechnung über eine etwaige Nachberechnung. Der Anspruch auf die Nachberechnung besteht auch nach dem Vertragsende fort.
(4) Alle Rechnungen weisen die zugrunde gelegten Zahlen aus. Der Kunde kann sie im Verwaltungsbereich der Software nachvollziehen (§ 5 Abs. 5).
(5) Der Anbieter informiert den Kunden rechtzeitig vor dem Ende des Abrechnungsjahres, in der Regel 30 Tage vorher, in Textform über die aktuellen Zahlen und die voraussichtliche Rechnung. Der Kunde kann ausgeschiedene Mitarbeiter vor dem Beginn des nächsten Abrechnungsjahres archivieren und senkt damit die nächste Vorauszahlung. Die Zahl der abgerechneten Mitarbeiter des laufenden Abrechnungsjahres bleibt davon unberührt.
(6) Eine zeitanteilige Berechnung findet nicht statt. Ein Mitarbeiter, der erstmals gegen Ende des Abrechnungsjahres aktiv wird, zählt wie ein ganzjährig aktiver Mitarbeiter. Vorausbezahlte Entgelte werden nicht erstattet, insbesondere nicht bei der Archivierung von Mitarbeitern während des Abrechnungsjahres. Kündigt der Kunde berechtigt außerordentlich, erstattet der Anbieter vorausbezahlte Entgelte zeitanteilig für die Zeit nach dem Wirksamwerden der Kündigung.
§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen werden elektronisch übermittelt, per E-Mail oder durch Bereitstellung im Kundenkonto. Der Kunde benennt eine E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang und hält sie aktuell.
(2) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zu zahlen. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
(4) Befindet sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug und zahlt er trotz Mahnung mit angemessener Nachfrist nicht, darf der Anbieter den Zugang zur Software sperren, bis alle fälligen Beträge gezahlt sind. Die Zahlungspflicht bleibt von der Sperrung unberührt. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 8 Preisänderungen
(1) Der Anbieter kann die Preise nach § 4 mit Wirkung zum Beginn des nächsten Abrechnungsjahres ändern. Preisänderungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor dem Ende des laufenden Abrechnungsjahres in Textform an.
(2) Für das laufende Abrechnungsjahr gelten die zu seinem Beginn vereinbarten Preise unverändert, auch für die Nachberechnung dieses Abrechnungsjahres.
(3) Das Recht des Kunden zur ordentlichen Kündigung zum Ende des laufenden Abrechnungsjahres (§ 16 Abs. 2) bleibt unberührt.
§ 9 Fair Use
(1) Die Anzahl der Schulungen ist im Rahmen der ordnungsgemäßen Nutzung für eigene Schulungszwecke nicht begrenzt.
(2) Dem Kunden steht je angefangene zehn aktive Mitarbeiter ein Zugang für Verwaltende zur Verfügung, mindestens jedoch fünf Zugänge.
(3) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diesen § 9 darf der Anbieter nach erfolgloser Abmahnung außerordentlich kündigen (§ 16 Abs. 4).
§ 10 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde macht bei der Registrierung und der Bestellung zutreffende Angaben und hält sie aktuell, insbesondere Name, Anschrift und Rechnungs-E-Mail-Adresse.
(2) Der Kunde behandelt Zugangsdaten vertraulich, gibt sie nicht an Unberechtigte weiter und informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch seines Kontos vermutet.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er an allen von ihm eingestellten Inhalten, z.B. Folien, Dokumenten und Videos, die erforderlichen Rechte hält und dass diese Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
(4) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen der vom Kunden eingestellten Inhalte oder wegen einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden gegen den Anbieter geltend machen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, wenn der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
(5) Der Kunde ist gegenüber seinen Mitarbeitern für die Einhaltung der arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben verantwortlich, insbesondere für die Information der Mitarbeiter über die Verarbeitung ihrer Daten in TrainingBee.
§ 11 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software zur Schulung seiner Mitarbeiter (§ 5 Abs. 1) zu nutzen.
(2) Die Nutzung für Dritte, insbesondere das Anbieten von Schulungen für andere Unternehmen, bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(3) An den von ihm eingestellten Inhalten räumt der Kunde dem Anbieter die einfachen Nutzungsrechte ein, die für den Betrieb der Software erforderlich sind, insbesondere für die Speicherung, die Vervielfältigung, die Anzeige für berechtigte Nutzer und die Datensicherung. Im Übrigen verbleiben die Rechte beim Kunden.
§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, insbesondere Daten der Mitarbeiter und Schulungsergebnisse, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Er ist Bestandteil des Vertrags.
(2) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten beim Besuch der Websites des Anbieters gilt dessen Datenschutzerklärung.
§ 13 Datensicherung und Datenexport
(1) Der Anbieter erstellt regelmäßig Sicherungskopien der Kundendaten.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, Nachweise, die er zur Erfüllung eigener Aufbewahrungs- und Nachweispflichten benötigt, z.B. Teilnahmezertifikate, rechtzeitig vor dem Vertragsende zu sichern. Auf Wunsch stellt der Anbieter dem Kunden dessen Daten bei Vertragsende in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung.
(3) 90 Tage nach dem Vertragsende löscht der Anbieter die Daten des Kunden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 14 Gewährleistung
(1) Der Anbieter erhält die Software während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand und beseitigt Mängel innerhalb angemessener Zeit.
(2) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich und beschreibt sie so genau, wie es ihm möglich ist.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 BGB), ist ausgeschlossen. § 15 bleibt unberührt.
§ 15 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist und im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter bei einfacher Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung erforderlich ist.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
§ 16 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Testphase (§ 3 Abs. 1) kann jederzeit formlos beendet werden.
(2) Der kostenpflichtige Vertrag läuft ein Abrechnungsjahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Abrechnungsjahr, wenn ihn nicht eine Partei mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des laufenden Abrechnungsjahres kündigt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform. Eine E-Mail an info@trainingbee.de genügt.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag trotz Mahnung in Verzug bleibt oder trotz Abmahnung schwerwiegend gegen § 9 oder § 10 verstößt.
(5) Nach dem Vertragsende gelten § 6 Abs. 3 (Schlussrechnung) und § 13 (Datenexport und Löschung).
§ 17 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung dem Kunden unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist. Preisänderungen richten sich ausschließlich nach § 8.
(2) Änderungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an und hebt die Änderungen dabei hervor. Widerspricht der Kunde nicht in Textform bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
(3) Widerspricht der Kunde, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort. Der Anbieter darf den Vertrag in diesem Fall ordentlich zum Ende des laufenden Abrechnungsjahres kündigen.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
